Danke für die ausführliche Antwort. Vielleicht bin auch naiv, aber zumindest aus meiner Sicht sind das zu viele Variablen, um das wirklich berechnen zu können. In meinem Beispiel sieht es wie folgt aus:
1) BAV rein durch AG finanziert: Fester Prozentsatz vom Jahreseinkommen (ca. 9%), Garantieverzinsung bei 1.5%, tatsächliche Rendite der letzten 10 Jahre bei ca. 3%
2) Gesetzliche RV: Seit Berufseinstieg (2017) habe ich zumindest bislang über der BBG verdient und entsprechende Entgeltpunkte gesammelt. Ich kann mir zwar damit berechnen, wie viele Entgeltpunkt ich bis zum Renteneintritt erwarten kann, aber nicht deren Wert.
Ich würde nun gerne versuchen meine zu erwartende Gesamtrente zu bestimmen: Also die Summe aus BAV und Gesetzlicher RV. Aber aus meiner Sicht fehlen mir dazu die folgenden Infos / Annahmen.
- Gehaltsentwicklung zur Bestimmung BAV (ich könnte zwar mit der Inflation oder den Tarifabschlüssen rechnen, aber damit würde ich jede Gehaltserhöhung durch "Beförderung" vernachlässigen)
- Änderung der BAV Höhe in %: Möglich durch eine bessere Vertragsgruppe mehr als 10% in die BAV zu bekommen. Aber auch eine Verschlechterung, wenn der AG die Rahmenbedingungen ändern sollte
- Entwicklung der BBG
- "Euro Wert" für einen Entgeltpunkt
Ich kann dazu zwar Annahmen treffen, aber das Ergebnis schwankt natürlich enorm aufgrund der Anzahl der Parameter. Übersehe ich etwas? Danke für deinen Input
know-it-all schrieb am 10.01.2023:
WiWi Gast schrieb am 10.01.2023:
Die zukünftige Rente lässt sich über Modellannahmen schon bestimmen. Meist wird von folgenden Annahmen ausgegangen:
I die in den vergangenen X Jahren eingezahlten Beiträge fließen auch zukünftig bis zum Renteneintritt weiter
II auch zukünftig realistische Verzinsung der eingezahlten Beiträgen in Höhe von X% p.a.
Mit diesen Annahmen kannst du ausrechnen, wieviel Kapital bis zum Renteneintritt vorhanden ist. Und logischerweise kannst du dieses Kapital dann auch verrenten, d.h. ausrechnen, wie hoch eine monatliche Auszahlung mit Kapitalverzehr ausfallen darf.
Dazu braucht man die Versicherung/Pensionskasse eine Sterbetafel für eine Annahme zur Länge des Auszahlungszeitraums.
Eine Maximalrente gibt es ja eigentlich nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Rein praktisch ergibt sich eine obere Begrenzung daraus, dass man in 45 Arbeitsjahren jeweils ca. 2 Entgeltpunkte erwirbt, also insgesamt 90 (wobei man ja auch nicht gezwungen wird, nach 45 Jahren in Rente zu gehen...). Heute hat jeder Entgeltpunkt einen Wert von 36,02 EUR (alte Bundesländer), d.h. die sich daraus ergebende Rente wären 3.241 EUR. Und auch wird man meist in den ersten Berufsjahren noch nicht oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdient haben, so dass man da je weniger als 2 Entgeltpunkte sammeln konnte.
Siehe oben. Nach 45 Jahren darf man abschlagsfrei in Rente. Jemand der mit 25 in den Job geht und mit 67 das Rentenalter erreicht kann eben in 42 Berufsjahren nur noch maximal 84 Entgeltpunkte sammeln (=derzeit 3.025 EUR Monatsrente). 3...4 Jahre weniger Arbeitsjahre machen also keinen richtig großen Unterschied.
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